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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Genossenschaft

Mitglied werden können natürliche Personen (als Einzelperson), juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften, jedoch keine Personenmehrheiten. Diese treten der Genossenschaft durch Zeichnung eines Anteils bei.

Ein Anteil entspricht 2.000 EUR.  Durch Ihren Anteile haben Sie die exklusive Möglichkeit, in nachhaltige Projekte anzulegen und eine rentable Verzinsung zu erhalten.

Eine Höchstgrenze gibt es nicht.

Genossenschaften sind nicht nur Wirtschaftsorganisationen, sondern auch Sozialorganisationen. Bei Genossenschaften spielt im Unterschied zu vielen GmbH & Co. KG-Projekten, über die Bürgerbeteiligungen an Projekten organisiert wird, nicht nur die materielle, sondern auch die immaterielle Beteiligung eine entscheidende Rolle. Zahlreiche Entscheidungsbefugnisse sind hierbei gesellschaftsrechtlich fest verankert. Diese immateriellen Beteiligungsrechte können der Generalversammlung – dem obersten Gremium der Genossenschaft als Versammlung der Mitglieder – nicht entzogen werden. Zu diesen Entscheidungsrechten gehören Wahl und Abwahl der Aufsichtsräte, die direkte Bestimmung der Vorstände sowie in den meisten Fällen auch die indirekte Bestellung über die von ihnen gewählten Aufsichtsräte. Ebenfalls nicht entzogen werden können alle Entscheidungen über die Veränderung der Satzung, die Verabschiedung der Bilanz, die Beschlussfassung über Gewinn oder Verlust, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie umfassende Informationsrechte über die geschäftlichen Angelegenheiten der Genossenschaft.

Als Mitglied haben Sie folgende Rechte, die Sie im Rahmen der jährlichen Generalversammlung ausüben können:

  • Teilnahmerecht an der Generalversammlung,
  • Auskunftsrecht im Rahmen der Generalversammlung,
  • Stimmrecht mit einer Stimme, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile.
  • Als Mitglied haben Sie folgende Pflichten:

    • Die Änderungen von Anschrift, Rechtsform oder ähnlichem der Genossenschaft mitzuteilen.
    • Die gezeichneten Mitgliederanteile sind unmittelbar voll einzuzahlen.

    Die Mitgliedschaft endet durch: schriftliche Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Tod (Weiterführung durch Erbe), Auflösung einer juristischen Person bzw. Personengesellschaft oder durch Ausschluss.

    Die Mitgliedschaftsanteile stellen eine langfristige Grundlage für die Arbeit der HVG druzstvo Handels & Vertriebsgenossenschaft dar. Ihre Mitgliedschaft ist mit einer zweijährigen Frist jederzeit kündbar. Die Rückzahlung Ihrer Anteile erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung im darauf folgenden Jahr.

    Sie können Ihre Genossenschaftsanteile ganz oder teilweise mit Zustimmung der Genossenschaft übertragen. Ihre uns anvertraute Beteiligung kann zu einer guten Investition für Kinder und Enkel werden.

    Wie bei jeder Unternehmensform, so gibt es auch bei jeder Genossenschaft Risiken. Beim Kauf von Genossenschaftsanteilen handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung, die mit Risiken verbunden ist. Genossenschaftsanteile stellen, wie jede unternehmerische Tätigkeit, ein Wagnis dar. Dieses ist für Sie jedoch auf die Höhe Ihrer Einlage beschränkt. Somit besteht kein darüber hinaus gehendes Risiko für die Mitglieder.

    Nein. Die Nachschusspflicht ist in der Satzung der Genossenschaft ausgeschlossen. Im Fall der Insolvenz haften Sie nur mit Ihrer Einlage.

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